Objektüberwachung während der Planungsphase (BQÜ) Überwachen der betrieblichen Ausführungsplanung des Fassadenbauers auf Basis der Ausführungsplanung sowie des Leistungsverzeichnisses, als auch nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen und Leitfäden zur Planung, Ausführung und Montage in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherrn bzw. Generalunternehmer. Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender Qualitätssicherung (BQÜ) Überwachung der Ausführung des Gewerkes auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung des Fassadenbauers zum Status „Zur Ausführung freigegeben“ im produzierenden Betrieb und während der Montageleistung. Feststellen von Mängeln, Überwachen der Mängelbeseitigung. Führen von baubegleitendem Schriftverkehr. Abnahme nach VOB Teil B § 12 |